Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 126: -
Im Jahr 2002 ging es um Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, speziell um die Ausschaffungshaft und eine Einreisesperre als Wegweisungsentscheid. Eine Einreisesperre wird als Fernhaltemassnahme betrachtet und hat die Wirkung einer Wegweisungsverfügung gemäss Art. 13b Abs. 1 ANAG. Der Präsident des Rekursgerichts im Ausländerrecht entschied am 29. Oktober 2002 in einem Fall des Migrationsamts des Kantons Aargau gegen V.M. bezüglich der Haftüberprüfung (HA.2002.00012).
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 126 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 29.10.2002 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2002 126 S.513 2002 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 513 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 126 Ausschaffungshaft.... |
Schlagwörter : | Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Einreisesperre; Ausschaffungshaft; Wegweisungsentscheid; Fernhaltemassnahme; Gültigkeit; Wegweisungsverfügung; Sinne; Verweisen; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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